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Öffentliche Filmvorführungen müssen durch den Rechteinhaber bewilligt werden!
Wer Filme öffentlich vorführen will, muss die Erlaubnis des Inhabers der öffentlichen Vorführungsrechte für den entsprechenden Filmtitel einholen.
Ein Merkblatt dazu können Sie hier downloaden. |
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MerkblattOeffentlicheVorfuehrungen.pdf |
Merkblatt Filmvorführungen in Schulen.pdf |
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Leitbild filmdistribution schweiz
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Leitbild_d.pdf |
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Freikarten fds
Haben Sie fds-Freikarten gewonnen? Diese können – für den aufgeführten Film – in allen Schweizer Kinos eingelöst werden. Bitte beachten Sie die Einschränkungen auf der Rückseite. Wir wünschen Ihnen viel Vergnügen im Kino! |
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